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Zürich - Die Zürcher haben 2013 das Raumplanungsgesetz des Bundes angenommen. Teil davon ist auch der Mehrwertausgleich für neu eingezontes Bauland. Dieser Ausgleich muss in gut einem Jahr umgesetzt sein, wie aus einem Medienkommentar hervorgeht.

Das Wachstum im Kanton Zürich muss zu 80 Prozent in urbanen Gebieten und zu 20 Prozent in der übrigen Landschaft stattfinden, erläutert Stefan Hotz in einem Kommentar in der „Neuen Zürcher Zeitung“. Zusätzlich gilt der Mehrwertausgleich, der dann greift, wenn Land einer neuen Bestimmung zugeführt wird und dadurch an Wert gewinnt. Der Ausgleich umfasst 20 Prozent der Wertsteigerung. Bis April 2019 muss dieses Modell umgesetzt sein, sonst kann der Bund einen Einzonungsstopp verhängen.

Zürich will für diese Umsetzung auf städtebauliche Verträge setzen. Dabei müssen Investoren zwar die Mehrwertabgabe nicht leisten, sich aber für den Bau von Freiräumen, Erholungs- und öffentlichen Einrichtungen engagieren. Über die genauen Bedingungen wird jeweils einzeln verhandelt. Laut des Kommentars entstehen für den Kanton dadurch Chancen, aber auch Unsicherheiten.

„Für die Qualität im Städtebau ist es allemal besser und auch effizienter, wenn die Eigentümer und die Vertreter der Standortgemeinde sich an einen Tisch setzen und eine Lösung in gegenseitigem Interesse finden“, heisst es von Hotz. Eine erpresserische Situation könne zudem durch die vorgesehenen Exit-Optionen verhindert werden. jh