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Zürich/Dübendorf ZH - Das Bundesgericht bescheinigt dem Gestaltungsplan des Kantons Zürich für den Innovationspark Zürich Rechtsgültigkeit. Er hebt damit ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts auf. Nun kann die Einrichtung des Forschungsstandorts angegangen werden.

Im Sommer vergangenen Jahres hatte das Verwaltungsgericht Zürich dem kantonalen Gestaltungsplan für den Innovationspark Zürich die Rechtsgrundlage entzogen. Nach Ansicht des Gerichts war der Kanton nicht befugt, einen Gestaltungsplan für ein Gebiet dieser Grösse zu erstellen. Kanton Zürich, Stiftung Innovationspark Zürich und die  Arealentwicklungsgesellschaft sind gegen das Urteil vor das Bundesgericht gezogen.

Dieses habe nun bekannt gegeben, dass es die Beschwerde gutheisse, informiert die Baudirektion des Kantons Zürich in einer Mitteilung. Damit sei „verbindliches Planungsrecht“ für die Einrichtung eines Forschungsstandorts auf dem Militärflugplatz Dübendorf geschaffen worden. Der Gestaltungsplan soll nun analog zum Synthesebericht Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf umgesetzt werden.

„Dieses Urteil gibt dem Innovationspark Rückenwind, und es bekräftigt, dass es sich um ein Projekt von nationalem Interesse handelt“, wird Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh in der Mitteilung zitiert. Auch die Standortgemeinden äusserten sich positiv zur Entscheidung des Bundesgerichts. Für Marlis Dürst, Gemeindepräsidentin von Wangen-Brüttisellen, bildet das Urteil die Basis, auf der „die in den letzten Monaten gepflegte, kooperative Zusammenarbeit zwischen Bund, Kanton und Gemeinden“ weitergeführt werden kann. hs