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Zürich - Mit Beginn des neuen Jahres werden in Siedlungsräumen im Kanton Zürich die Gewässerräume festgelegt. Zum Schutz von Gewässern wird dabei ein Uferstreifen definiert, auf dem Einschränkungen für Baumassnahmen gelten.

Insgesamt sind 40 Gemeinden von der Festlegung der Gewässerräume betroffen, darunter auch die Städte Zürich und Winterthur. Die übrigen Städte und Gemeinden folgen 2019 und 2020. Ausserhalb der Siedlungsgebiete und am Zürichsee werden die Gewässerräume erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt, wie der Kanton Zürich in einer Medienmitteilung erklärt.

Die Festlegung der Gewässerräume basiert auf dem 2011 revidierten Gewässerschutzgesetz des Bundes. Zum Schutz von Flüssen, Bächen und Seen wurden dabei Bemessungsgrundlagen und Mindestbreiten definiert. Auf dieser Grundlage wird nun ein Streifen Land am Ufer der Gewässer festgelegt, auf dem es Einschränkungen hinsichtlich von Bauten und Anlagen sowie bei der Bewirtschaftung von Gärten gibt. Bislang galten bereits Abstandvorschriften, die nun von den Gewässerräumen ersetzt werden. Laut des Kantons werden die geschützten Streifen Land bei drei Viertel der Fliessgewässer im Kanton aber meist nicht breiter werden als dies bisher bereits der Fall war.

Durch die Gewässerräume soll der notwendige Raum für Natur- und Landschaftsschutzmassnahmen gewährleistet werden. Die Erholung der Bevölkerung, die Nutzung der Gewässer – beispielsweise für die Wasserkraft – und auch der Schutz vor Hochwasser und einer Verunreinigung der Gewässer sind weitere Vorteile. jh  ...